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Vergütungsordnung der KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft
Unsere Vergütungsrichtlinie steht im Einklang mit unserem Unternehmensleitbild und unserer ESG Strategie. Daher haben wir Kriterien festgehalten, welche bei einer Gehaltsanpassung oder eventuellen Auszahlung einer Ermessenstantieme herangezogen werden. Variable Vergütungen werden bei grobem pflicht- und sittenwidrigem Verhalten sowie Verstößen gegen Compliance- oder Governance-Regelungen nicht ausgezahlt. Leitende Angestellte werden bei Missmanagement nicht mit einer Abfindung belohnt. Kurzfristig wirkende Gewinne und das Eingehen von überproportional hohen Risiken werden nicht belohnt. Ein weiterer Aspekt ist der Umgang mit Risiken, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des Unternehmens und Fonds haben können; dies schließt Nachhaltigkeitsrisiken ein. 
 
Darüber hinaus sind ESG-Kriterien in unserem Verständnis als attraktiver Arbeitgeber verankert und werden beispielsweise in unsere Mitarbeitergespräche integriert. Dies sind z.B. Mitarbeiterförderung- und Weiterbildung, Mitarbeiterzufriedenheit und Verantwortung bei der Unternehmensführung oder das soziale Engagement. 
 
Die praktizierte Vergütungspolitik wird gemäß der Vergütungsordnung einmal jährlich im Zusammenhang mit den Mitarbeitergesprächen im März eines Jahres im Rahmen der Aufsichtsratssitzung bzw. des Aufsichtsratspräsidiums überprüft. Ein Teil dieser Vergütungsleitlinie wird ebenso auf der Website der KanAm Grund Group offengelegt.
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